EEG-Analyse Teil III – „Öffentliches Interesse“: Streichung im EEG ein „fatales Signal“?

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 war nie der von der Erneuerbaren-Branche erhoffte große Wurf“, heißt es beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Nach den Änderungen und der damit verbundenen Rücknahme der Erneuerbaren als Gegenstand des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit werde die EEG-Novelle weiter geschwächt. Der BEE kritisiert dies als einen „massiven Vertrauensbruch“. Zusammen mit der Vertagung der Ausbaupfade hätten die Regierungsfraktionen damit ihre Bemühungen, im Schlussspurt noch Verbesserungen für die Erneuerbaren zu erwirken, konterkariert.

Auch der Ökoenergieversorger EWS sieht in der Streichung des Satzes, dass die Errichtung Erneuerbarer Energien im Sinne des öffentlichen Interesses sei, ein „fatales, die Energiewende diskreditierendes Signal“.

Das sieht der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase, anders. Die Definition der erneuerbaren Energien als Teil der öffentlichen Sicherheit, hätte zu „erheblichen bauplanungsrechtlichen Problemen vor Ort bis hin zu Einschränkungen des kommunalen Planungsrechts und damit einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung führen können“. Für die Kommunen sei wichtig, dass sie planungsrechtlich weiter die Handlungshoheit behalten und Planungsbeschlüsse nicht nachträglich aufgeweicht werden können.

KNE sieht in Streichung des Passus keine weitrechenden Konsequenzen

Nach Ansicht des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) wird die Streichung des Passus keine weitrechenden Konsequenzen haben. Für den Regelungsbereich des besonderen Artenschutzrechts fänden sich entsprechende Verweise auf das öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit bereits im Bundesnaturschutzgesetz. „Ob diese eine rechtlich belastbare Erleichterung für den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen bieten, wird sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erweisen.“

Der Deutsche Raiffeisen-Verband (DRV) sieht indes durchaus praktische Auswirkungen der Streichung des „öffentlichen Interesses“. „Ohne eine solche Klarstellung könnten die zuständigen Behörden im Zweifel zukünftig leichter gegen Bauanträge entscheiden“, sagt DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp.