Beim direkten Peer-to-Peer Stromhandel zwischen Prosumern werden die Energie liefernden Akteure zu Energieversorgern nach EnWG mit entsprechenden regulatorischen Pflichten. In einem aktuellen Diskussionspapier sieht die Bundesnetzagentur aber auch darüber hinausgehende systembedingte Hürden, die nicht ohne Weiteres mit einer Korrektur des regulatorischen Rahmens beseitigt werden können. Eine Alternative stelle der Peer-to-Peer Stromhandel unter Einbindung eines Versorgers […]

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