Nordex will Kapitalstruktur stärken und 2,7-GW-Portfolio an RWE verkaufen

Symbolbild: Nordex N149/4.0-4.5-Turbine im Windpark Wennerstorf II, Quelle: Nordex

Die Nordex Group will einen Teil ihres europäischen Projektentwicklungs-Portfolios an den Energieversorger RWE verkaufen. Das Portfolio hat einen Umfang von 2,7 GW und umfasst Projekte in Frankreich, Spanien, Schweden und Polen. Die Nordex Group als potenzielle Verkäuferin und RWE haben einen entsprechenden Vertrag über eine Verkaufsoption unterzeichnet. Der Kaufpreis beträgt rund 402,5 Mio. €. Die Transaktion steht noch unter den üblichen Transaktionsvorbehalten, wie Nordex heute mitteilte. Es wird erwartet, dass der Vollzug im 4. Quartal 2020 erfolgen kann.

Vergangene Woche hatte der Windkraftanlagenhersteller Kreditbürgschaften in Höhe von insgesamt 350 Mio. € bei Bund und Ländern beantragt, weil die Aufträge zuletzt massiv eingebrochen waren. Die Stärkung der Kapitalstruktur der Nordex Group könnte nun durch den Verkauf des eigenentwickelten Projektportfolios erfolgen. „Die erwarteten hohen Erlöse aus dieser Transaktion würden entsprechend unsere Bilanz stärken, während wir weiterhin unser starkes Auftragsbuch ausweiten und Marktchancen mit unserem Delta 4000-Produktportfolio nutzen“, kommentiert José Luis Blanco, CEO der Nordex Group.

Nordex plant Fortsetzung eigener Projekte in anderen Märkten

Mit rund 1,8 GW liegt der Fokus auf Windenergieprojekten verschiedener Reifestufen in Frankreich. Das Portfolio in Frankreich umfasst auch Photovoltaik-Projekte im Volumen von 0,1 GW. Als Teil ihrer Wertschöpfungskette entwickelt die Nordex Group in einigen Märkten ein eigenes Portfolio von Windparkprojekten. Diese Projekte werden dann an Kunden oder Investoren weiterverkauft. Unter attraktiven Marktbedingungen hat die Nordex Group bereits in der Vergangenheit Teile ihrer eigenentwickelten Projekte verkauft. Die Nordex Group wird in anderen Märkten ihre Projektentwicklung weiter fortsetzen.

Vor dem Vollzug der Transaktion ist noch ein Abstimmungsprozess mit der Arbeitnehmervertretung in Frankreich durchzuführen. Der Vollzug der Transaktion ist zudem davon abhängig, dass entsprechende Genehmigungen der für die Außenwirtschaftskontrolle zuständigen Behörden in Frankreich vorliegen und übliche – und für die Transaktion erforderliche – Carve-out-Prozesse abgeschlossen sind.

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