Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) setzt Akzente im Bereich der Bürgerenergie. So trägt die Richtlinie den Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es Eigenversorgern ermögliche, „Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen“, heißt es in dem Papier, das nach förmlicher Annahme durch den Europäischen Rat den Rechtsrahmen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren in Europa definieren soll....

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