Offshore-Wind-Zuschläge für 4,66 ct/kWh – Iberdrola, Innogy und Ørsted unter Gewinnern

Dreimal Ostsee – dreimal Nordsee. Das ist das Ergebnis der zweiten Offshore-Windkraft-Ausschreibung vom 1. April. Mit 4,66 Cent/kWh liegt der mittlere gewichtete Zuschlagswert über dem entsprechenden Wert der ersten Ausschreibung 2017 von 0,44 Cent/kWh, berichtet die Bundesnetzagentur. Dabei sei zu berücksichtigen, dass im Vergleich zur ersten Ausschreibung weniger Gebote abgegeben wurden, da nur bestehende Projekte teilnehmen konnten, die in der ersten Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten hatten.

„Dieses Ergebnis spiegelt die veränderte Wettbewerbssituation gegenüber der ersten Ausschreibung wider“, sagte Behördechef Jochen Homann. Gleichwohl hätten auch in dieser Runde wieder Gebote von 0 Cent einen Zuschlag erhalten. Ein „weiteres erfreuliches Ergebnis“ der zweiten Ausschreibung sei, dass die freien Kapazitäten auf mehreren vorgesehenen Anbindungsleitungen nun fast vollständig ausgenutzt werden, was unnötige Leerstandskosten vermeide.

„Ostseequote“: Mindestens 500 MW für Projekte in der Ostsee reserviert

Anders als in der ersten Ausschreibung waren diesmal Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. Nach der sogenannten „Ostseequote“ waren von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen mindestens 500 MW Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.

Unter Berücksichtigung des verfügbaren Ausschreibungsvolumens von 1.610 MW und der noch freien Kapazität der Anbindungsleitungen wurden sechs Gebote bezuschlagt. Zuschläge erhielten die Bieter Baltic Eagle, Gode Wind 4, Iberdrola Renovables Deutschland, Innogy Kaskasi, KNK Wind und Orsted Borkum Riffgrund West I. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 9,83 ct/kWh. Eine Losentscheidung zwischen Geboten mit dem selben Gebotswert war nicht erforderlich.

Offshore-Wind: Auch Null-Cent-Gebote nicht “förderfrei”

Mit dem Zuschlag erhalten die Projekte nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Ganz „förderfrei“ sind demnach auch die Projekte nicht, die einen Zuschlag für 0 ct/kWh erhalten haben.

Mit der jetzt abgeschlossenen zweiten Ausschreibung endet die sogenannte Übergangsphase, in der insgesamt 3.100 MW unter bestehenden Projekten ausgeschrieben worden waren. Als „bestehende Projekte“ gelten Offshore-Windparks, die bereits vor dem 1. August 2016 genehmigt oder planfestgestellt wurden oder für die zumindest ein Erörterungstermin durchgeführt wurde. Für Offshore-Windparkprojekte, die ab 2026 in Betrieb gehen, erfolgt die Ausschreibung ab 2021 im sogenannten „zentralen Modell“.

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