Mieterstromgesetz: Brüssel gibt grünes Licht

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Quelle: EUWID

Die Europäische Kommission hat heute die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Nachdem der Bundestag die Förderung Ende der abgelaufenen Legislaturperiode beschlossen hat, kann die bislang unter Genehmigungsvorbehalt stehende Förderung von Mieterstromprojekten jetzt offiziell starten.

Das Mieterstromgesetz soll den Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden fördern. Damit könnten Mieter jetzt direkt von der Energiewende profitieren, betont Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). „Die Energiewende kommt so verstärkt in die Städte. Es ist daher gut, dass Brüssel für unser Gesetz nun grünes Licht gegeben hat.“

Mieterstromzuschlag als Abschlag auf Einspeisevergütung gewährt

Voraussetzung für den Mieterstromzuschlag ist, dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude geliefert wird. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt, da der Mieterstromanbieter das Recht erhält, Erlöse aus dem Verkauf des Mieterstroms zu erwirtschaften.

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