Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine Reform für einen schnelleren Ausbau von Ökostrom in Deutschland verständigt. Nach langen Verhandlungen einigten sich CDU, CSU und SPD über noch offene Punkte bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie Vertreter der Fraktionen am Montag berichteten. Dazu gehören Regelungen zum Fortbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen, die bald kein Fördergeld mehr bekommen. Die EEG-Reform soll noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit sie zum 1. Januar in Kraft treten kann.

„Die Pioniere der Energiewende können aufatmen“, twitterte Timon Gremmels von der SPD-Fraktion. „Es gibt keine Smart-Meter-Pflicht für Photovoltaik-Anlagen kleiner 7 kWp. Sie müssen auf eigen erzeugten Strom auch keine EEG-Umlage zahlen.“

Hinweis: Der Bericht ist im Laufe des Tages mehrfach um Details und Reaktionen ergänzt worden.

Wie Gremmels weiter ausführte, wird der Eigenstromverbrauch bis zu 30 kWp installierter Leistung komplett umlagebefreit (bis zu einem Jahresertrag von 30 MWh). Auch der Zubau gewerblicher PV-Dachanlagen bleibe attraktiv, da die Auktionspflicht nicht weiter abgesenkt werde, sondern bei 750 kW verbleibe. Betreiber von Anlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt sollen dabei die Wahl haben, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder ob sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und dafür weniger Förderung wollen.

Neu ist auch eine geplante Sonderausschreibung für Floating- und Agri-PV-Projekte. Insbesondere Baden-Württemberg hatte sich wiederholt für die Unterstützung entsprechender Vorhaben stark gemacht. Andreas Lenz (CSU) verwies zudem auf einen geplanten „one-stop-shop“ für den PV-Bereich, also eine einzige Anlaufstelle, die Anlagenbetreiber dann nur ansteuern müssen.

Post-EEG: Windenergieanlagenbetreiber sollen vorerst Marktwert plus 1,0 Cent erhalten

Mit Blick auf die Post-EEG-Phase im Bereich der Windenergie sollen Betreiber von Bestandsanlagen pro Kilowattstunde vorerst den Marktwert des Stroms plus 1 Cent erhalten. Über eine Verordnung soll für sie eine eigene, neue Förderung geschaffen werden, auf die Betreiber sich bewerben können – geringer und mit kürzerer Laufzeit, Details sind noch zu klären.

Wir haben wichtige Punkte aus unserem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt, für die die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gestritten hat, erklärte SPD-Fraktionsvize Mathias Miersch. Dazu gehörten ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern zur kontinuierlichen Kontrolle und Transparenz beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung erneuerbarer Energien direkt profitieren können.“

Bioenergiebranche begrüßt EEG-Vereinbarungen
►Die Bioenergiebranche begrüßt die von Union und SPD angekündigten Korrekturen am EEG-Entwurf. So sollten die Ausschreibungsvolumina noch einmal deutlich erhöht und der Wettbewerbsnachteil kleinerer Anlagen ausgeglichen werden, berichtet das Hauptstadtbüro Bioenergie.
►Auch solle die Stromerzeugung von Holzheizkraftwerken in ihrer Rolle für Fern- und Prozesswärme stärker gewürdigt werden. Geplant sei auch eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Altholzmarkt zu verhindern.
►„Wirklich unzureichend“ blieben die Anreize zur Vergärung von Gülle in Biogasanlagen. Hier müsse die Regierungskoalition zügig nachbessern, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 KW. „Außerdem muss die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen.“

Endlich gibt es Geld für die Kommunen, wenn ein Windpark dort steht. Insoweit werde die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal angepasst, damit die Kommune, in der ein Windpark steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft. Auch Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) betonte gegenüber der dpa: „Wichtig ist für mich, dass wir die Rolle der Standortkommunen stärken, die zukünftig einen größeren Anteil am Gewerbesteueraufkommen von Windparks erhalten sollen.“ Konkret sollen Betreiber künftig den Kommunen anbieten können, 0,2 Cent pro Kilowattstunde an sie abzugeben. Gemeinden könnten dann also finanziell direkt von Windparks profitieren. Vergünstigte Stromtarife, die auch mal im Gespräch waren, stehen vorerst nicht auf der Agenda.

Es sind viele wichtige Entscheidungen getroffen worden

Neue unbürokratische Mieterstrommodelle würden die Energiewende als Mitmachprojekt für alle stärken“, so Miersch weiter. Wir ermöglichen mehr Eigenverbrauch bei Solar für ausgeförderte und neue Solaranlagen. Zudem haben man dafür gesorgt, dass Windkraftanlagen der ersten Stunde nicht abgeschaltet werden müssen. Damit sind viele wichtige Entscheidungen getroffen worden.

Auch Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sprach von sehr wichtigen Verbesserungen, die erzielt werden konnten. Der „Unsinn“, dass funktionstüchtige Windräder vom Netz genommen werden, sei abgewendet worden, sagte sie mit Blick auf alte Anlagen. Dies sei ein ganz wichtiges Signal. Die Windkraftbranche hatte befürchtet, dass alte Windräder stillgelegt werden, weil sie nach dem Auslaufen der Förderung unrentabel werden.

Noch keine Anhebung des Erneuerbaren-Ausbauziels für 2030

Eine mögliche Anhebung des Ausbauziels bis 2030 verschob die Koalition allerdings auf das erste Quartal. Vergangene Woche hatten die EU-Staaten sich auf ein höheres Klimaschutz-Ziel für 2030 geeinigt, das auch für Deutschland Folgen haben dürfte. Bisher strebt die Bundesregierung an, den Anteil von Ökostrom am Stromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Schulze sagte, es sei wichtig, dass man im kommenden Jahr noch mal an den Ausbaupfad heran wolle. Sie hatte sich dafür ausgesprochen, das Ausbauziel zu erhöhen.

„Planungs- und Genehmigungsrecht mit Blick auf Repowering weiter reformieren“

Auch SPD-Fraktionsvize Miersch machte deutlich, dass man weitere Fortschritte anpeile. „Die Beschlüsse der EU vom vergangenen Freitag zeigen einmal mehr: die Ausbaupfade müssen angehoben werden. Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, wollen wir das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf Repowering weiter reformieren.“ Zudem sei klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden müsse. „Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. In einem Entschließungsantrag haben wir deshalb die Aufgaben beschrieben. Wir sind bereit, in den kommenden Wochen auch insoweit die Weichen zu stellen.“

Kritik an der Vereinbarung kommt von den Grünen und aus der Solarwirtschaft. „Das sind kleine Verbesserungen für die Energiewende, die aber nicht zu einem dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien führen werden“, sagte Fraktionsvize Oliver Krischer. Den Hinweis auf den Entschließungsantrag beschied Krischer mit Sarkasmus: „Klartext: Die Koalition konnte sich nicht einigen und hat sich vertagt. Tut sie beim EEG seit Jahren.“

BSW sieht Sammlung unzureichender und unausgegorener Formelkompromisse

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisierte die Einigung als „Sammlung unzureichender und unausgegorener Formelkompromisse“. Die Einigung würde zwar einzelne Marktbremsen ein wenig lockern, sie schaffe aber neue Marktbarrieren und greife in den Vertrauensschutz der Unternehmer ein. Insbesondere im wichtigen Photovoltaik-Marktsegment großer gewerblicher PV-Anlagen befürchtet der Branchenverband im kommenden Jahr weiterhin einen deutlichen Marktrückgang. Dort seien weiterhin erhebliche Einschnitte gegenüber der aktuell gültigen Gesetzesregelung vorgesehen.

„Die Kompromissvorlage ist viel zu verzagt, gleichzeitig werden zu viele wichtige Punkte vertagt. Unzumutbar sind die geplanten Einschränkungen bei der Förderung neuer größerer Solardächer“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Zwar solle es für Betreiber bis zu einer Leistungsobergrenze von 750 kWp nun die im bisherigen EEG-Entwurf nicht enthaltene Alternative geben, maximal 50 Prozent der Sonnenstromernte ohne Auktionsteilnahme vergütet zu bekommen. Für viele Betreiber von Lagerhallen mit geringen Stromverbräuchen käme dies aber einer Halbierung der Förderung gleich. „Eine Auktionsteilnahme kommt für die Mehrzahl von ihnen nicht in Betracht.“

Simone Peter: „Eher Kosmetik als der große Wurf“

Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Körnig die geplante Anhebung der EEG-Umlagebefreiung für selbst verbrauchten Solarstrom von 10 auf 30 Megawattstunden. Nicht vermittelbar bleibe jedoch, dass höhere solare Eigenverbräuche weiterhin mit der anteiligen EEG-Umlage belastet würden. Der BSW begrüßt zudem, dass Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung bis 7 kWp nun vom Einbau intelligenter Messeinrichtungen befreit bleiben sollen. „Gemeinsam mit der EEG-Umlagebefreiung für kleine Solaranlagen ist das ein gutes Signal für Solarpioniere.“

Auch die Präsidentin des Dachverbands der Erneuerbaren-Branche in Deutschland zeigt sich wenig begeistert vom Verhandlungsergebnis. Es sei „eher Kosmetik als der große Wurf“, twitterte BEE-Chefin Simone Peter. Größtes Manko bleibe, dass die von den meisten Experten als zu gering kritisierten Ausbauziele für Wind- und Solarstrom (71 GW Wind an Land und 100 GW PV bis 2030) nicht erhöht werden sollen. Das EEG müsse folglich weiter nachgebessert werden.

(EUWID/dpa)

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