Mit einem Aufruf zur „unverbindlichen Einreichung von Projektskizzen“ will das Bundesverkehrsministerium (BMVI) strombasierten Flüssigkraftstoffen (Power-to-Liquid, PtL) – insbesondere PtL-Kerosin – zur Marktreife verhelfen. Der jetzt gestartete Aufruf diene als „Markttest“ zur Ausgestaltung einer derzeit in Entwicklung befindlichen Förderrichtlinie, teilte das Ministerium mit. Die Einreichung der unverbindlichen Projektskizzen ist den Angaben zufolge bis 15. Oktober 2021 möglich.

„Wir werden die Klimaziele im Verkehr nur erreichen, wenn wir auf alle alternativen Antriebstechnologien und alle erneuerbaren Kraftstoffe setzen“, sagt Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Dabei müsse man für jede Option die besten Konzepte für Einsatz und Nutzung finden. „Um klimaneutral Fliegen zu können, brauchen wir strombasiertes Kerosin in marktfähigen Mengen.“ Dafür müsse man „raus aus dem Labor und rein in die Massenproduktion“. Mit dem Aufruf zur Skizzeneinreichung bereite man die Förderung der Produktion von PtL-Kerosin im industriellen Maßstab vor.

Insgesamt sollen in den kommenden Jahren über 1,5 Mrd. € in erneuerbare Kraftstoffe investiert werden. Dabei sind vier Maßnahmen geplant:

    1. Eine erste Förderrichtlinie wurde Mitte Mai diesen Jahres veröffentlicht und widmet sich der Weiterentwicklung von erneuerbaren Kraftstofftechnologien. „Hier zielen wir vor allem auf angewandte Forschungs-, Demonstrations- und Pilotvorhaben ab“, heißt es beim BMWI.
    2. Noch in dieser Legislaturperiode werde man zudem einen wettbewerblichen Aufruf für die Errichtung und den Betrieb einer Entwicklungsplattform für strombasierte Kraftstoffe starten. Die Plattform soll genutzt werden, um „im semi-industriellen Maßstab“ entsprechende Technologien zu demonstrieren und damit den Markteintritt der Kraftstoffe zu unterstützen.
    3. Bei einer weiteren Förderrichtlinie geht es um das Erzeugen von erneuerbaren Kraftstoffen, damit diese auch in größerem Umfang am Markt verfügbar sind. „Wir rechnen mit einer Veröffentlichung dieser Förderrichtlinie im 2. Halbjahr 2021“, heißt es. Gefördert werden sollen Investitionen in die Umrüstung oder den Neubau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe.
    4. Die vierte Fördermaßnahme soll zielgerichtet den Markthochlauf von strombasiertem Kerosin unterstützen. Eine Vorstudie zu Ausgestaltungsmöglichkeiten des Förderdesigns sei beauftragt, in dessen Rahmen der jetzt gestartete Skizzenaufruf stattfindet. „Das darauf aufbauende verbindliche wettbewerbliche Förderverfahren startet dann voraussichtlich Anfang 2022.“ Bei der Herstellung von strombasierten Kerosin fallen als Nebenprodukte auch andere strombasierter Kraftstoffe wie Diesel und Benzin an, „die beispielsweise in der Binnenschifffahrt oder im Straßengüterverkehr genutzt werden können“.

Der Bund habe inzwischen den regulatorischen Rahmen geschaffen, um synthetische Kraftstoffe voranzubringen, betont das BMVI. So hat das Bundeskabinett eine Quote für strombasiertes Kerosin beschlossen (0,5 Prozent ab 2026, steigert sich auf 2 Prozent in 2030). Zudem sei im Gesetzentwurf das Ambitionsniveau der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie „signifikant gesteigert“ worden, „so dass für deren Erfüllung E-Fuels notwendig werden und neben E10 einen Beitrag zur Erfüllung der EU Vorgaben an nachhaltigen Kraftstoffen im Jahr 2030 leisten werden.“ 

Die Skizzeneinreichung erfolgt auf der Website der NOW GmbH.

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