Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852)“ ist von Sachverständigen im Energieausschuss bewertet worden. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht, berichtet der Pressedienst des Bundestags. Nach alter Rechtslage richtete sich die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach der Unternehmensgröße, danach waren alle Unternehmen verpflichtet, die nicht kleine oder mittler...
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