„EEG-Reparaturnovelle darf nicht im Wahlkampfgezerre untergehen“

Der Chef der Stadtwerke München warnt davor, dass die erforderliche „EEG-Reparaturnovelle“ im „Wahlkampfgezerre der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD“ untergeht, wie es sich aktuell abzeichne. Die Bundesregierung müsse noch in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) so ändern, dass das Ziel, die Stromversorgung in Deutschland bis 2030 auf 65 Prozent erneuerbare Energien umzustellen, erreichbar wird, sagt Florian Bieberbach, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Stadtwerke München. „Das jüngst in Kraft getretene EEG bietet dazu keine ausreichende Grundlage und ist nicht ambitioniert genug.“

Bis 2030 müsse für Windenergie an Land eine installierte Leistung von 90 GW (EEG: 71 GW) und für Solarenergie eine installierte Leistung von 125 GW (EEG: 100 GW) angestrebt werden, um die für die Dekarbonisierung notwendigen ambitionierten Ziele zu erreichen. Die drastisch gesunkenen Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte bei Solarenergie, Geothermie und Biomasse der letzten Jahre hätten den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung „enorm geschwächt“. Teile des Projektierungsgeschäfts wurden „weitgehend eingestellt“, wie etwa die Dachpacht für den Betrieb von Solaranlagen. Die EEG-Reform habe diese Missstände nur zum Teil korrigiert. „Für die angestrebten 65 Prozent wird jedoch so viel Solarstrom benötigt, dass es für jeden Gebäudebesitzer attraktiv sein sollte, ihn selbst zu erzeugen oder sein Dach zu diesem Zweck zu verpachten. Hierfür braucht es aber schnell bessere gesetzliche Rahmenbedingungen.“

Gleiches gelte für die Biomasse. Hier habe die Reform zwar Verbesserungen gebracht, deren Wirksamkeit wird aber gebremst. „Leider gibt es weiterhin eine wesentliche Hürde: Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 MW ist die Teilnahme an den Ausschreibungen verwehrt (§ 39 Absatz 4 EEG 2021).“ Das behindere Betreiber fossil befeuerter Kraftwerke, diese auf Biomasse umzustellen.

Biomasse: 20-MW-Grenze bei Ausschreibungen als wesentliches Hemmnis

Auch der Neubau von Holzhackschnitzelheizkraftwerken – wie in München geplant – scheitere daran. Dabei sei deren Vorteil unbestritten: „Schadholz aus dem von Borkenkäfer und Klimawandel stark geschwächten deutschen Wald würde sinnvoll genutzt und die Forstwirtschaft zugleich gestärkt“, sagt Bieberbach. Daher sollte die Größenbeschränkung von 20 MW dringend aufgehoben werden.

Der Windenenergieausbau komme nur schwer voran, da die Zahl genehmigter Windenergieprojekte zu gering sei. Das führt dazu, dass die Vergütungsansprüche aus den Ausschreibungen nicht vollständig abgerufen werden. Daraufhin hat der Gesetzgeber nun die Bundesnetzagentur angewiesen, die Ausschreibungsvolumina bei mangelnder Ausschöpfung zu kürzen, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten. „Mit dieser Regelung verschlimmert sich jedoch die Situation. Denn für Investoren sind verlässliche Ausschreibungsmengen entscheidend, sonst droht die Teilnahmequote noch weiter zu sinken.“ Die Kürzung der Ausschreibungsmengen müsse deshalb wieder aus dem EEG entfernt werden. Zudem müsse der Gesetzgeber sich zügig dafür einsetzen, dass die wirklichen Hindernisse für die Windenergie, nämlich bei der Flächenausweisung und Genehmigungserteilung, überwunden werden.

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