BDEW zur BNetzA-Ankündigung: „Energiewende in Gefahr“

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Symbolbild (Quelle: ContextCrew)

Sollte die Bundesnetzagentur wie angekündigt, den Eigenkapitalzins für neue Investitionen um mehr als ein Drittel auf 3,74 Prozent nach Steuern für alle deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber senken, würde das nach Angaben des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft die Energiewende gefährden. Der BDEW hat jetzt eine ausführliche Stellungnahme zur anstehenden Festlegung zu Eigenkapitalkosten für Strom- und Gasnetzbetreiber für die 4. Regulierungsperiode vorgelegt. Vergangene Woche hatte auch der BNetzA-Beirat die Behörde in ihrer beabsichtigen Entscheidung gebremst.

Laut BDEW betont der Beirat der Bundesnetzagentur völlig zu Recht, dass investitionsfreundliche Rahmenbedingungen unverzichtbar sind für den dringend erforderlichen Netzaus- und Umbau. „Die Bundesnetzagentur sollte daher auch das Votum des Beirats berücksichtigen und diese Herausforderungen bei ihren Entscheidungen in Rechnung stellen“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Zur Ankündigung der BNetzA lesen Sie auch unseren Bericht: BNetzA will Zins auf Eigenkapital kappen

Deutschland wäre bei Vergütung von Netzinvestitionen Schlusslicht in Europa

„Diese deutliche Absenkung wäre mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber nicht sachgerecht. Bei der Vergütung von Netzinvestitionen wäre Deutschland so Schlusslicht in Europa.“ Angesichts der stark steigenden Herausforderungen für die Energienetze, die sich aus der notwendigen beschleunigten Energiewende ergeben, erstaune dieser Vorschlag, so Andreae weiter und nennt ein Beispiel:

„Bis 2030 sind bis zu 15 Millionen E-Fahrzeuge auf den Straßen erforderlich, damit höhere Klimaziele erreicht werden können. Dabei ist die Einbindung der Ladeinfrastruktur in die Energienetze von erheblicher Relevanz. Die Netzintegration der Mobilität ist eine der großen Herausforderungen. Zudem müssen Millionen von neuen Solar- und Windstromanlagen und Verbrauchern schnell und sicher in das Energiesystem integriert werden.“

BDEW: „Festlegungsentwurf weist zahlreiche fachliche Mängel auf“

Der BDEW kritisiert zudem, dass der Festlegungsentwurf und die zugrunde liegenden Gutachten zahlreiche fachliche Mängel enthielten. Sehr problematisch und inkonsistent sei beispielsweise die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur bei der Einschätzung der Entwicklung der Kapitalmärkte ganz wesentliche Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der Renditeerwartung der Investoren nicht beachtet habe. Dies führe zu einem geringeren Anreiz für Investoren, das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital für Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen.

„Vierte Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze fällt in heiße Phase der Energiewende“

Die 4. Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze fällt laut BDEW in die heiße Phase der Energiewende. Es werde entscheidend sein, dass die Netzbetreiber in diesen Jahren zwischen 2023 und 2028 ihre volle Aufmerksamkeit und Kraft dem Aus- und Umbau der Netze widmen können. Für das Gelingen der Energiewende sei ein hierfür angemessener Regulierungsrahmen für die 20er Jahre unabdingbar, so Andreae.

Die BDEW-Stellungnahme steht hier für Sie als pdf zum Abruf bereit.