Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) bietet Mitgliedsunternehmen ab sofort einen neuen Post-EEG-Mustervertrag an. Er sei „juristisch umfassend geprüft“ und könne zum Ausbau des Geschäftsfeldes Post-EEG eingesetzt werden, heißt es bei der ASEW.
Ziel sei es, möglichst vielen dieser ausgeförderten Anlagen, für die der Rückbau durchaus eine Option ist, eine wirtschaftlich tragfähige, langfristig aufgestellte Perspektive zu bieten. Der ASEW-Mustervertrag ermögliche es Stadtwerken, die Strommengen der ausgeförderten Anlagen im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung über ein Power Purchase Agreement (PPA) abzunehmen. „Der Vorteil dabei ist, dass beide Vertragspartner so mit stabilen Summen für die erzeugte Energie kalkulieren können – eine Planbarkeit, die wichtig für den angestrebten Weiterbetrieb der20 Jahre alten Anlagen ist“, sagt Gloria Schmidt, die bei der ASEW zuständig für das Thema Post-EEG und Photovoltaik ist.
Den Mustervertrag, der im ASEW-Netzwerk für die Mitglieder kostenfrei verfügbar ist, gibt es in zwei Varianten. Die erste ist für die Abnahme der gesamten erzeugten Strommenge konzipiert. „Dies hat einen entscheidenden Vorteil: für Anlagen bis 100 kWp Leistung besteht keine Pflicht zur Installation eines intelligenten Messsystems“, heißt es beim Stadtwerkenetzwerk. Die zweite Variante greift bei Eigenverbrauchslösungen und zielt auf die Abnahme der Reststrommengen durch Stadtwerke bzw. Direktvermarkter.
630.000 Anlagen in den nächsten zehn Jahren betroffen
Die Post-EEG-Ära beginne 2020 „noch relativ überschaubar“ mit etwa 19.000 Erzeugungsanlagen im Segment bis sieben kWp Leistung, sagt Schmidt. „Allerdings sind in den nächsten zehn Jahren mehr als 630.000 Anlagen betroffen. Hinter dieser Zahl steht ein durchaus beachtlicher Anteil der deutschen regenerativen Energieerzeugung, der wirtschaftlich nur schwer zu halten ist, wenn keine Anschlussperspektive besteht.“
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