Der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ ist jetzt veröffentlicht worden. Ab 31. August können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen, wie das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mitteilte. In Kürze soll zudem das Ausschreibungsverfahren für das Deutschlandnetz mit 1.000 Schnellladestandorten starten, die Grundlagen hierzu hat das Ministerium bereits kommuniziert. Hier sieht die Energiebranche allerdings noch Klärungsbedarf.

Das BMVI will im Rahmen der neuen Förderrichtlinie bis Ende 2025 insgesamt 500 Mio. € für den weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung stellen. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte – davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte – zu errichten. „Laden muss das neue Tanken werden: Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr E-Auto immer und überall laden können – am Supermarkt, am Straßenrand, am Restaurant oder Sportplatz. Nur so schaffen wir bei der Elektromobilität den Durchbruch in Deutschland“, meint Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Mit zunächst 190 Mio. € werde jetzt der Aufbau von rund 18.000 weiteren öffentlichen Ladepunkten gefördert. Weitere Förderaufrufe sollen noch in diesem Jahr folgen. Das Förderprogramm adressiere „alle relevanten Szenarien“ bezüglich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, sagt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH). So würden das Zwischendurchladen, beispielsweise auf Kundenparkplätzen oder am Straßenrand, sowie das Schnellladen an Achsen oder Schnellladeparks innerorts gefördert.

Förderung für 9.000 Normalladepunkte und 9.000 Schnellladepunkte

Im ersten Förderaufruf werden laut BMVI rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte) und rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) gefördert. Auch der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher werden unterstützt. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎ Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31.8.2021 bis zum 18.01.2022 gestellt werden.

In naher Zukunft sollen auch die Ausschreibungen für das „Deutschlandnetz“ starten, über das 1.000 Schnellladestandorte gefördert werden sollen. Hierzu äußerte sich die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. Man begrüße das Ausschreibungsprogramm, um den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur voranzutreiben und die aktuell immer noch bestehende Wirtschaftlichkeitslücke beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur zu schließen. Schnelllader seien ein wichtiger Bestandteil der Ladeinfrastruktur, sagt Andreae.

BDEW: „44 ct/kWh für Schnellladestationen außerhalb des subventionierten Deutschlandnetzes nicht darstellbar“

Gleichwohl nennt Andreae auch Vorbehalte gegenüber dem Vorhaben. „Aus unserer Sicht ist es zentral, dass wir durch das Programm keinen zweigeteilten Markt erhalten: Auf der einen Seite ein subventioniertes, preisreguliertes Ladeinfrastrukturnetz und auf der anderen Seite eine bestehende Ladeinfrastruktur, die sich nun durch das Deutschlandnetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt.“ Angesichts der steigenden Zahl von E-Fahrzeugen auf den Straßen müsse es für Anbieter attraktiv und wirtschaftlich bleiben, Ladesäulen massiv weiter aufzubauen. „Eine durch das Ausschreibungsprogramm künstlich geschaffene mangelnde Wirtschaftlichkeit von Ladesäulen wäre hier kontraproduktiv.“

Die Ausgestaltung der Ausschreibungen erfordere daher „höchste Sensibilität“, damit der parallel stattfindende, marktwirtschaftliche Ausbau nicht ausgebremst wird. Dies betreffe insbesondere die geplante Preisobergrenze von 44 ct/kWh, „die für Schnellladestationen außerhalb des subventionierten Deutschlandnetzes nicht darstellbar ist“. Hier müsse die Politik eine Lösung bieten.

Fehlende Flächen, schleppende Genehmigungsverfahren und unsichere regulatorische Rahmenbedingungen als Kernprobleme

Aus Sicht des BDEW werden die größten Bremsklötze beim Ausbau durch die Ausschreibung nicht beseitigt. „Fehlende Flächen für Standorte, schleppende behördliche Genehmigungsverfahren und unsichere, regulatorische Rahmenbedingungen werden auch die geförderten Standorte betreffen. Diese Hindernisse müssen zeitnah aus dem Weg geräumt werden.“

In der ersten Auflage der Bundesförderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge standen von 2017 bis 2020 300 Mio. € zur Verfügung. Auf dieser Grundlage wurden rund 30.000 öffentliche Ladepunkte bewilligt. Knapp 13.000 davon seien bereits aufgebaut, darunter rund 2.000 Schnellladepunkte. (Quelle für Beitragsbild: EUWID)

Hier geht es zur EUWID-Übersicht zu den Förderprogrammen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur:

Übersicht: Förderprogramme für E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur (Unternehmen und Kommunen)